Burnout

Burnout nach der Entwurfsfassung der deutschen ICD 11, abgerufen am 10-10-2024
"Burnout ist ein Syndrom, das als Folge von chronischem Stress am Arbeitsplatz konzeptualisiert wird, der nicht erfolgreich bewältigt wurde. Es ist durch drei Dimensionen gekennzeichnet: 1) Gefühle der Energieerschöpfung oder Erschöpfung 2) Erhöhte mentale Distanz zur Arbeit oder Gefühle von Negativismus oder Zynismus in Bezug auf die Arbeit 3) Ein Gefühl der Ineffektivität und des Mangels an Leistung. Burnout bezieht sich speziell auf Phänomene im beruflichen Kontext und sollte nicht zur Beschreibung von Erfahrungen in anderen Lebensbereichen verwendet werden."

Da frage ich mich: Sind Distanz, Zynismus und Selbstwertmangel messbare funktionelle Störungen?

Als Folge eines Arbeitsunfalls kommt es meiner Meinung nach nicht in Betracht, weil die geforderte Dauer der Einwirkung eine Arbeitsschicht übersteigt (Voraussetzung für den Rechtsbegriff Unfall).

Die Anerkennung als Berufskrankheit scheitert schon daran, dass die Anlage 1 der Berufskrankheitenverordnung eine psychische Erkrankung nicht aufführt und es auch (Stand 2019) keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt, die für eine Anerkennung als „Wie-Berufskrankheit“ nach § 9 Absatz 2 SGB VII sprechen. Ausführlich, auch zu weiteren Schwierigkeiten rechtlicher Natur: Aufsatz Prof. Dr. Wolfgang Spellbrink, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht, Soziale Sicherheit 1/2019.

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