Wie wird ein psychisches Trauma definiert?

In der gesetzlichen Unfallversicherung gelten dafür rechtliche und medizinische Maßstäbe. Höchstrichterliche Rechtsprechung und ein möglichst breit gestützter aktueller wissenschaftlicher Kenntnistand über einzelne Krankheiten und deren Ursachen stellen die rechtliche Gleichbehandlung der Menschen sicher. Deshalb kommt es auf internationale wissenschaftlich anerkannte Diagnosemanuale an.

Psychisches Trauma nach ICD-10
Das medizinische Klassifikationssystem ICD-10 und die zugehörigen diagnostischen Anleitungen beschreiben das Traumakriterium als: ein belastendes Ereignis oder eine Situation kürzerer oder längerer Dauer, mit außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigem Ausmaß, die bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde (z. B. Naturkatastrophe oder menschlich verursachtes schweres Unheil, man-made disaster-Kampfeinsatz, schwerer Unfall, Beobachtung des gewaltsamen Todes Anderer oder Opfersein von Folter, Terrorismus, Vergewaltigung oder anderen Verbrechen).
DSM5 (TR): Quelle: dsm5.org- abgerufen am 19.12.2015
"The diagnostic criteria for the manual’s next edition identify the trigger to PTSD as exposure to actual or threatened death, serious injury or sexual violation. The exposure must result from one or more of the following scenarios, in which the individual:
directly experiences the traumatic event;
witnesses the traumatic event in person;
learns that the traumatic event occurred to a close family member or close friend (with the actual or threatened death being either violent or accidental); or experiences first-hand repeated or extreme exposure to aversive details of the traumatic event (not through media, pictures, television or movies unless work-related).
The disturbance, regardless of its trigger, causes clinically significant distress or impairment in the individual’s social interactions, capacity to work or other important areas of functioning. It is not the physiological result of another medical condition, medication, drugs or alcohol."
Deutsche Fassung siehe unten unter "Posttraumatische Belastungsstörung".
Arbeitsstress reicht für den Traumabegriff im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung nicht
Also nicht die stressbedingte psychische Belastung
durch Arbeits- und Zeitdruck oder
durch mangelnde Einarbeitung und Unterstützung durch den Arbeitgeber
durch mangelnde Aufgabenbeschreibung
durch fehlerhaftes Vorgesetztenverhalten oder
durch unzureichendes Konfliktmanagement.
Solche Situationen können krank machen und sind sicherlich für einen Teil der Fehlzeiten infolge psychischer Erkrankungen verantwortlich. Die Arbeitgeber müssen hier präventiv gegensteuern - www.gefaehrdungsbeurteilung.de
Gefährdungsbeurteilung
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer, die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer in Bezug auf Gefährdungen zu beurteilen und Maßnahmen ableiten, diese auf ihre Wirksamkeit zu kontrollieren und anzupassen. Auch in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen muss eine Gefährdungsbeurteilung für die gesetzlich unfallversicherten Kinder, Schüler und Studierenden durchgeführt werden.
Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen stellen branchen- und bereichsspezifischer Handlungshilfen zur Verfügung und beraten über die Aufsichtspersonen Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.
Allgemeine Informationen und eine Datenbank mit Arbeitshilfen gibt es bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAUA auf ihrem Web-Portal.

Mögliche Faktoren für psychische Belastungen in der Arbeitswelt siehe https://www.iga-info.de/veroeffentlichungen/igafakten/igafakten-10/:

Rollenambiguität, Rollenkonflikte, Rollenüberforderung, Arbeitsunzufriedenheit, Commitment und Kündigungsabsichten, fehlende soziale Unterstützung. Unsichere Arbeitsplätze, geringer Handlungsspielraum distributive Ungerechtigkeit, prozedurale Ungerechtigkeit der Vorgesetzten im Umgang miteinander angespannte Beziehung zu Kollegen und Kolleginnen, kleinere, alltägliche ärgernisse aggressives Verhalten am Arbeitsplatz geringer Handlungsspielraum. Lange Arbeitszeiten oder monotone Tätigkeiten waren mit einem erhöhten Rauchkonsum assoziiert. unflexible Arbeitszeiten

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