Wie hilft die gesetzliche Unfallversicherung den Betroffenen? Das Psychotherapieverfahren.

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Zugelassene Therapeuten und Therapeutinnen
Der zuständige Landesverband der DGUV beteiligt auf Antrag für Psychotherapie approbierte Psychotherapeuten und Ärzte mit traumatherapeutischer Fortbildung/Qualifikation (gemäß den Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger zur Beteiligung am Psychotherapeutenverfahren), die sich verpflichten, die Betroffenen entsprechend der Handlungsanleitung zum Psychotherapeutenverfahren zu behandeln und mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern zusammen zu arbeiten.
Das Verfahren folgt der Devise rasch einsetzend und effektiv:
z. B. Beginn der ambulanten Therapie innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung durch den Unfallversicherungsträger
Sitzungsfrequenz wöchentlich bzw. maximal zweiwöchentlich
Maximal 5 Stunden probatorische Behandlung, danach maximal 10 Stunden Weiterbehandlung mit möglicher Verlängerung um bis zu 15 weitere Stunden.
Nach der Präambel der Anforderungen sollen die Behandlungsverfahren evidenzbasierten und AWMF-Leitlinien gerechten Erkenntnissen entsprechen.
Zeitnahe Kommunikation mit dem Unfallversicherungsträger mittels Berichterstattung (Erst-, Folge-, Abschluss-. Verlaufs- oder Kurzbericht), um dem Unfallversicherungsträger zu ermöglichen, die evtl. problematische Wiedereingliederung zu steuern.
Akutintervention nach traumatisiernden Ereignissen
Frei übersetzt nach der Behandlungs-Guideline* des DSM5 hilft eine frühzeitige edukative Information den Betroffenen effektiv mit den subsyndromalen Folgen des traumatischen Ereignisses umzugehen:
über die zu erwartenden physiologischen und emotionalen Reaktionen,
über die Strategien, mit denen man mit den sekundären oder fortdauernden Erinnerungen an das traumatische Ereignis umgeht bzw. diese mindert,
über Stressbewältigung mittels Atemübungen oder anderen körperlichen Übungen,
wie wichtig es ist geistig/mental aktiv zu bleiben,
dass es notwendig ist, gerade in der Phase der Nachwirkungen auf sich selbst zu achten/achtsam zu sein
und dass man sich um therapeutische Unterstützung kümmert, wenn die Symptome fortdauern.

*Treatment of Patients With Acute Stress Disorder and Posttraumatic Stress Disorder

Einige Unfallversicherungsträger setzen dieses Konzept bereits mit psychologischen Diensten im persönlichen Dialog mit den frisch Traumatisierten um und bieten psychische erste Hilfe innerhalb von 48 Stunden an, bei freiwilliger Inanspruchnahme.

Beispiel: BGHW psychologische Soforthilfe

Indikationen: Schweres traumatisches Ereignis, z.B. Raubüberfall, Miterleben eines katastrophalen Ereignisses, sexuelle Gewalt oder extreme Situation mit Kontrollverlust, Angst und Hilflosigkeit.

Schon während der stationären Behandlung im Schwerstverletzungsartenverfahren muss eine psychotraumatologische Betreuung sichergestellt sein ( Ziffer 2.6 der Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger nach an Krankenhäuser zur Beteiligung am Schwerstverletzungsartenverfahren): "Weiterhin müssen Psychotherapeuten oder Psychotherapeutinnen, die am Psychotherapeutenverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. beteiligt sind, entsprechend der fachlichen Dringlichkeit hinzugezogen werden können. Sofern keine Beteiligung am Psychotherapeutenverfahren besteht, ist die psychotraumatologische Kompetenz in geeigneter Weise sicherzustellen und nachzuweisen."


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